Entsorgung Leergebinde - gesetzliche Vorschriften
Eigene Entsorgung
Sie können die leeren Gebinde der allgemeinen Kehrichtentsorgung in Ihrer Gemeinde mitgeben. Dazu bedarf es keiner speziellen Vorkehrungen.
Rücknahme durch SCS
Der Transport von Leergebinden unterliegt grundsätzlich den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie jener für volle Gebinde. Das Vorgehen ist wie folgt:
Für die Rücknahme von leeren Gebinden muss entweder:
auf der nächsten Warenbestellung die Anzahl Säcke mit Leergebinde vermerkt sein, oder ohne Bestellung ein Leergebinde-Abholauftrag ausgefüllt und vorgängig an CWK-SCS - Wespe gefaxt werden.
Sie sind als Auftraggeber für die korrekte Bereitstellung der Leergebinde gemäss Ablauf (siehe unten) verantwortlich. Eine prompte Rücknahme ist nur gewährleistet, wenn der gewünschte Abholtermin und die abzuholende Menge genau angegeben werden.
Ohne Einhaltung dieser Vorgaben dürfen Leergebinde von Gesetzes wegen nicht zurückgenommen werden. Für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit danken wir Ihnen im Voraus.
Übrigens: Leere Abholsäcke können Sie mit der nächsten Warenbestellung anfordern.
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Ablauf Leergebinde-Abholauftrag
Damit die Bidons mitgenommen werden, müssen folgende Punkte zwingend erfüllt sein (ADR-Vorschriften):
1. Kanister müssen mit Deckel verschlossen sein!
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2. Die Kanister müssen vollständig leer und äusserlich sauber sein!
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3. Die Originaletikette muss auf den Kanistern gut lesbar sein!
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4. Die Kanister müssen in gut verschlossene Gratis-Abholsäcke der SCS verpackt sein!
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5. Leergebindeabholung und Anzahl Säcke müssen bei der Warenbestellung angegeben werden oder
Der Leergebinde-Abholauftrag muss vorgängig der CWK-SCS - Wespe gefaxt werden.
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6) Abholung der Leergebinde üblicherweise bei der nächsten Warenanlieferung.





